ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Energetik

A) Dienstleistungen

1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten eine solide Grundlage und einen klaren Rahmen unseres Miteinanders.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, denn diese AGBs gelten für alle – im Rahmen des freien Gewerbes Energetiker und des Gewerbes Unternehmensberatung eingeschränkt auf Personalwesen – angebotenen Dienstleistungen von Daniela Landl MBA, Herderstraße 46, 4060 Leonding sind auf meiner Webseite in digitaler Form jederzeit ersichtlich.

Diese AGBs sind ausschließlich maßgebend, sofern Sie nicht mir anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen haben.

2. Allgemeine Informationen zu Einzelberatungen:

Energiearbeit bzw. energetische Hilfestellung beschäftigt sich ausschließlich mit der Aktivierung und Harmonisierung körpereigener Energiefelder (Lebensenergie) von Menschen.
Jeder Neuklient erhält diese Informationen auch beim Aufklärungsgespräch und bestätigt dies mit der Unterzeichnung des Aufklärungsbogens.
Sie erhalten ausnahmslos energetische Beratung basierend auf den gewerblich erlaubten Methoden entsprechend des Methodenkataloges der WKO.

Diese Maßnahmen dienen der Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder von Menschen (und Tieren) und stellen keine Heilbehandlung dar. Die Wirkungsweise und der Erfolg der energetischen Behandlung sind naturwissenschaftlich nicht belegt bzw. bei bestimmten Methoden widerlegt.

Die angebotene energetische Hilfestellung stellt daher keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Behandlung dar. Dies gilt ebenso für psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder Untersuchung. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar.

Für die Diagnoseerstellung und Therapie wenden Sie sich bitte an ihren Arzt!

3. Allgemeine Informationen zu Seminare & Workshops 

Die Teilnahme an Seminaren und/oder Workshops erfolgt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenverantwortlich. Seminare & Workshops ersetzen – wie die Einzelberatungen –keine ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Eine gute gesundheitliche Verfassung, psychische Stabilität sowie Belastbarkeit sind Voraussetzung für jede Teilnahme. Eventuell diagnostizierte psychischen Belastungen oder Krankheiten sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor der Teilnahme bekannt zu geben.

Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und vorheriger Rücksprache möglich.

Stattfinden der Veranstaltungen:
Sollten unvorhergesehen Ereignisse oder Ereignisse außerhalb meines Einflussbereiches eine Absage bzw. Verschiebung des Termins notwendig machen behalte ich mir eine Absage des jeweiligen Workshops oder Seminares vor. Dies gilt auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl. Die angemeldeten Teilnehmer werden von darüber bis spätestens 24h vor dem Termin informiert.

4. Terminvereinbarung, Anmeldung & Stornobedingungen 

Einzelberatungen:
Terminvereinbarungen (persönlich, telefonisch oder schriftlich) sind verbindlich.
Meine AGB sind als vertragsinhaltliche Grundlage gültig können auf meiner Homepage eingesehen werden.

Seminare und Workshops:

Für Anmeldungen zu Seminaren und Workshops erfolgen über den Anmeldelink oder schriftlich per Email. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung von mir – die Anmeldung ist erst mit meiner Bestätigung gültig und verbindlich.
Ist die Maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht behalte ich mir die Ablehnung der Anmeldung vor.  Sie können, wenn gewünscht, einen Platz auf der Warteliste bekommen und rücken nach falls ein Teilnehmer absagen sollte. Auch darüber werde ich Sie per Email informieren.

Meine AGB sind als vertragsinhaltliche Grundlage gültig können auf meiner Homepage eingesehen werden.

Absagen & Storno:

Sollte Ihnen das Wahrnehmen eines vereinbarten Termins bzw. die Teilnahme am Seminar / Workshop nicht möglich sein, so ist dies unverzüglich bekannt zu geben.

Die kostenfreie Stornierung einer bestätigten Seminar- oder Workshop-Anmeldung ist bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin möglich. Ansonsten behalte ich mir dir Verrechnung von Stornogebühren vor:

Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornogebühren fällig:

  • am Tag des Termin / bei Nichterscheinen: 100 % des Seminarbeitrages / der Beratungskosten

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Als Kleinunternehmen ist Daniela Landl MBA, Herderstraße 46, 4060 Leonding gemäß §6(1)27 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig!
Die angeführten Preise für Dienstleistungen und Produkte verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben.

Beratungstermine:

Sie erhalten beim Termin eine Rechnung für die konsumierten Dienstleistungen oder Produkte. Stammkunden biete ich die Möglichkeit einer Überweisung innerhalb von 14 Tage ohne jegliche Abzüge.

Seminare & Workshops:

Sie erhalten circa 3 Tage vor dem Termin eine Rechnung die bitte vor dem Seminartermin zu mittels Überweisung zu begleichen ist.

Für spontane Anmeldungen ist auch eine Bezahlung in bar vor Ort möglich.

6. Teilnehmerdaten und Datenschutz

Für korrekte und vollständige Angaben, sowie für die Bekanntgabe von Änderungen der Adresse, E-Mail Adresse und Kontaktdaten tragen Sie als Klient die Verantwortung.

Ich verpflichte mich über jede mir anvertraute Information und von Ihnen als Klienten angegebenen Daten, die im Rahmen meiner Berufsausübung und auch sonstigen persönlichen Hilfestellung gegeben werden, Still-schweigen zu bewahren.

Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf meiner Webseite.

7. Urheberrechte und Nutzungsrecht

Alle Rechte des Nachdrucks und der Vervielfältigung meiner Beratungs-, Seminar- und Workshopunterlagen behalte ich mir  ausdrücklich vor.
Eine Weitergabe oder Vervielfältigung, sei es vollständig oder nur in Auszügen, ohne meine schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet. Dies betrifft insbesondere auch eine Weitergabe an Freunde und Bekannte, Verwandte auf elektronischem Weg oder in Papierform.
Ebenso ist jeglichen Weiterverbreitung, Veröffentlichung oder öffentliche Wiedergabe nur mit meiner vorherigen schriftlicher Zustimmung gestattet.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNTERNEHMENSBERATUNG

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Haftung / Schadenersatz

7.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

7.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

7.4 Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

8.2 Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

8.3 Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

8.5 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9. Honorar

9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.

9.2 Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 11. Elektronische Rechnungslegung

10. Rechnungsstellung

10.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

11. Dauer des Vertrages

11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.